Unsere Produkte finden Sie bei folgenden Händlern

Deutschland

Bild des Benutzers WäscheBoutique JASMIN
WäscheBoutique JASMIN Rita May
Reisewitzer Str. 31
01159 Dresden
Deutschland
Fon: 03514 21 39 69
Federbetten-Manufaktur Dresden GmbH
Pirnaer Str. 2
01328 Dresden
Deutschland
Bild des Benutzers Betten Radtke
Betten Radtke
Alfred-Brodauf-Str. 16
08280 Aue
Deutschland
Fon: 03771 263 46
Bild des Benutzers Kuschelzeit
Kuschelzeit
Hohensteiner Straße 56
Albrecht Dürer Passage
09366 Stollberg
Deutschland
Fon: 037296/84124
Bild des Benutzers Caprice Betten
Caprice Betten
Kantstr. 15
10623 Berlin
Deutschland
Fon: 030 882 11 67
Bild des Benutzers Funke
Bettenhaus Funke
Seestrasse 51
Ihr Betten-Ausstatter auf der Insel Rügen seit 1949
18546 Sassnitz / Rügen
Deutschland
Fon: 038392 33 115
Bild des Benutzers Möller Schlafkultur
Möller Schlafkultur
Schlitzer Straße 80-82
36039 Fulda-Horas
Deutschland
Fon: +49 66155013
Bild des Benutzers Bettenhauspaul
Bettenhaus Paul GmbH
Westernstraße 15
38855 Wernigerode
Deutschland
Fon: 03943 634435
Bild des Benutzers Düsseldorfer Bettenhaus
Düsseldorfer Bettenhaus
Bahnstrasse 16
40212 Düsseldorf
Deutschland
Fon: 0211 30040395
Bild des Benutzers Schoening
Schlafstudio Schoening GmbH
Hansaallee 38
40547 Düsseldorf (Oberkassel)
Deutschland
Fon: 0211 - 57 20 20
Isenbügel Gestaltung im Raum
Oberstraße 48
40878 Ratingen
Deutschland
Fon: 02102 22 8 22
Bild des Benutzers Bettwaren Borghoff
Bettwaren Borghoff
Rotkäppchenweg 5
45665 Recklinghausen
Deutschland
Fon: 02361 58 29 198
Bild des Benutzers Dannemann
Waesche-Kultur
Mauritiussteinweg 72
50676 Köln
Deutschland
Fon: +49 (0) 221 630 606 12
Bild des Benutzers Betten Raab
Betten Raab GmbH
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt a.M.
Deutschland
Fon: 069 56 18 23
Bild des Benutzers Mimosa
Mimosa Bettenfachgeschäft
Roßmarkt 22-26
63739 Aschaffenburg
Deutschland
Fon: 06021 4424632
Bild des Benutzers Atelier Hörnig
Atelier Roswitha Hörnig
Alte Steige 19
63928 Eichenbühl
Deutschland
Fon: 09371 959003
Werner Haas ... einfach das Beste
Lehrstraße 30
72131 Ofterdingen
Deutschland
Fon: 07473/91466
Bild des Benutzers Tovaletto
Tovaletto
Wurzerstraße 16
(abgehend Maximilianstraße)
80539 München
Deutschland
Fon: 089 15001185
Bild des Benutzers Raumkultur UD
RaumKultur, Inh. Ursula L. Daffner
Mathias-Duschl-Str. 11b
82140 Olching-Bayern
Deutschland
Fon: +49 8142 440241
Bild des Benutzers Betten Wirth
Betten Wirth
Martin-Huber-Str. 25
85221 Dachau
Deutschland
Fon: 08131 8 59 46
Bild des Benutzers Naegele
Betten Nägele
Gutenbergstraße 9b
87600 Kaufbeuren
Deutschland
Fon: 0 83 41 - 40 70 8
Bild des Benutzers Egetextil
Ege Textilmanufaktur GmbH
König-Wilhelm-Straße 10/3
89073 Ulm
Deutschland
Fon: 0731 922800
Bild des Benutzers Stilvoll
Stilvoll schlafen, wohnen, schenken
Johann-Sebastian-Bach-Patz 24
91522 Ansbach
Deutschland
Bild des Benutzers Einrichtungshaus Melior
Einrichtungshaus Melior
Rosengasse 30
94315 Straubing
Deutschland
Fon: 09421 18 88 79
Bild des Benutzers HRDesign
HR Design
Gewerbering Süd 2
97359 Schwarzach
Deutschland
Fon: 09324 9817224
Bild des Benutzers PSSST Weimar
PSSST Bettenhaus
Jakobstr. 3
99423 Weimar
Deutschland
Fon: 03643 7710975
Bild des Benutzers Bettenhaus Sachse
Bettenhaus Sachse
August-Bebel-Straße 84
99706 Sondershausen
Deutschland
Fon: 03632 59 32 0

Azerbaijan

Yves Delorme
33 B, Bul-bul ave.
Baku, AZ 1000
Azerbaijan
Fon: 0099412 4931334

Czech Republic

Atelier Orsei s.r.o.
Jankovcova 61
17000 Praha 7 - Holešovice
Czech Republic
Fon: +420722565788
Garden Imp s.r.o.
Ke Skále 269
25301 Chýně
Czech Republic
Fon: +420 733 101 333
Luxusna Spalna
Orgovánová 20a
90046 Most pri Bratislava
Czech Republic
Fon: +421 903 319 900

Frankreich

Bild des Benutzers Maison
Maison Courtieu Literie
135 Rue d'Antibes
06400 Cannes
Frankreich
Fon: +33685 789968
Bild des Benutzers MaisonCourtieu
MAISON COURTIEU Literie (MPCL)
32 Rue Auguste Comte
69002 Lyon
Frankreich
Fon: +33685 789968

Korea

Nae Wae Co.Ltd
L-5105 garden 5 LIFE
516 Mun Jung Dong Song Pa Gu
138-888 Seoul
Korea
Fon: +82 2 2157 0124

Latvia

Raita Ixo Ltd.
Kengaraga Street 1a
LV-1063 Riga
Latvia
Fon: +37 167 25 84 08

Litauen

Silktime
Savanorių pr. 176
LT-03154 Lithuania
Litauen
Fon: +370 618 19197
UAB "OTILIJA IR GRUPE"
H.Manto 30
92131 Klaipeda
Litauen
Fon: +370 46 410641

Luxemburg

Bild des Benutzers Literie Kandel
Literie Kandel
1A, rte de Luxembourg
7240 Bereldange
Luxemburg
Bild des Benutzers Mondloch
Maison du Lit
99, rte de Longwy
8080 Helfent-Bertrange
Luxemburg
Fon: 00 352 44 55 12

Malta

Bild des Benutzers Boris Arcidiacono
Boris Arcidiacono Ltd.
233 Tower Road
Sliema SLM 1601
Malta
Fon: +356 2133 3638/9

Niederlande

Morgana
Steenstraat 144
5831 JK Boxmeer
Niederlande
Fon: 0485 571 488
Bild des Benutzers deken.nl
deken.nl
Dorpstraat 48
5563 BE Westerhoven
Niederlande
Fon: +31 (0)40 2122272
Bild des Benutzers BedAffair
Bedaffair
Cruquiusweg 27-A
1-e etage
2102 Heemstede
Niederlande
Fon: 023-3036897
Bild des Benutzers Linnenmode
Linnenmode
Passage 54
3431 LR Nieuwegein
Niederlande
Fon: +31 30 604 60 16

Österreich

Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Weblingergürtel 25
8045 Graz
Österreich
Fon: 050810777
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Salzburger Straße 223
4600 Wels
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Stafa, Mariahilferstrasse 120
1070 Wien
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Am Spitz 16
1210 Wien
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Zwerchäckerweg 8-10
1220 Gewerbepark Stadtlau
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Dr. Adolf-Schärf-Str. 10
3107 St. Pölten
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Wolfgang Pauli Gasse 2
1140 Wien
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Kornstrasse 14
4060 Leonding
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Bild des Benutzers Reingruber
Reingruber - gesund schlafen
Georgstraße 12
A-4810 Gmunden
Österreich
Fon: 0761264258
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Maria-Gailer-Straße 57
9500 Villach
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Bild des Benutzers Daunenspiel
Daunenspiel e.U.
Marxergasse 22
1030 Wien
Österreich
Fon: +43 1 5441854
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
FMZ basta, Leopold-Figl Str. 242
8430 Leibnitz
Österreich
Fon: 050810777
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Am Graben 27
Weitere Filiale: Ringstrasse 8, 4600 Wels
4020 Linz
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Völkermarkterstr. 242
9020 Klagenfurt
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Kunsthaus Wiesinger GmbH & Co KG
Salzburgerstrasse 225
A-4600 Wels
Österreich
Fon: 0043724261304
Anna Mayer - Mode zum Wohnen
Paulitschgasse 12
A-9020 Klagenfurt
Österreich
Fon: 0463 55 8 78
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Am Kuhberg 5
3580 Frauenhofen/Horn
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Carl-Benz-Straße 2
3300 Amstetten
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Bild des Benutzers Schlaftraum
Schlaftraum e.U.
Kärntner Str. 442
8054 Graz
Österreich
Fon: +43 316 253129
Bild des Benutzers Schlafwerkstatt
Schlafwerkstatt
Nonntaler Hauptstraße 80
5020 Salzburg
Österreich
Fon: +43 (0) 662/24 32 52
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Josef-Feichtinger-Gasse 6
2700 Wr. Neustadt
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Bild des Benutzers Pieler
Pieler textiles Wohnen
Hernalser Hauptstraße 121
1170 Wien
Österreich
Fon: 01 486 15 73
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Gewerbepark 11
7502 Unterwart
Österreich
Fon: 050810777
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Viktor-Adler Platz 2
1100 Wien
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Zur Schwäbischen Jungfrau
Graben 26
1010 Wien
Österreich
Fon: 00431 535 535 6
Auinger GmbH
Laufenbach 10
4775 Taufkirchen
Österreich
Fon: +43 (0)7719/7503
Reiter Betten und Vorhänge GmbH
Nordring 2-10
2334 Vösendorf
Österreich
Fon: 050 81 07 77
Bild des Benutzers Gunkel
Gunkel
Tuchlauben 11
1010 Wien
Österreich
Fon: +43 1 5336301

Polen

Bild des Benutzers Calvado
Calvado
00-130 Warszawa, ul. Graniczna 4
Polen
Fon: +48 22 620 05 05
Bild des Benutzers Artur Sobota
Decoarty
Ul. Terespolska 4/259
03-813 Warszawa
Polen
Fon: +48 22 577 05 10
PODPIERZYNA
Wysockiego 156
15-167 Białystok
Polen
Fon: 85 877 14 19
RYSZTOF SC
Wolności-Platz 6
62-561 Ślesin
Polen
Fon: +48 791 591 531
Bild des Benutzers Josilq
JOSILQ
ul. Pożaryskiego 66
04-632 Warszawa
Polen
Fon: +48 537 532 520
BED & SPA
Lapczyca 55
32-744 Lapczyc, Polen
Polen

Russia

Sales Agent Mrs. Alla Svelovidova
Leninsky Prospect 111/1, Office 11
11942 Moscow
Russia
Fon: +79250101655
Gerd Billerbeck GmbH (Russland)
Pryanishnikova 31
12755 Moscow
Russia
Fon: 499 976-45-75

Schweiz

Bild des Benutzers Bawitex
Bawitex Goldau
Bernerhöhe Nord 7
6410 Goldau
Schweiz
Fon: +41 41 859 17 64
Bild des Benutzers Pacifico Home
Pacifico Home
Oberi Bleiki 1
8197 Rafz
Schweiz
Fon: +41 (43) 433 52 40
Bild des Benutzers Bawitex Adliswil
Bawitex Adliswil
Soodring 36
8134 Adliswil
Schweiz
Fon: +41 44 330 40 40
Bild des Benutzers Bawitex Steinhausen
Bawitex Steinhausen
Industriestrasse 57c
6312 Steinhausen
Schweiz
Fon: +41 41 700 90 90
Fischer & Margraf
Baarerstrasse 23
6300 Zug
Schweiz
Fon: +41 41 710 8686
DIMAG Bettwarenfabrik AG
Merkurstrae 11
6020 Emmenbrücke
Schweiz
Fon: +41 41 289 21 00

Slowenien

Bild des Benutzers Naturaland
Naturaland
Stegne 12
1241 1241 Kamnik
Slowenien
Fon: 01320 20 71

Spanien

Bild des Benutzers dormitum
dormitum
Passeig de la Generalitat, 18 (Vila Olímpica)
17820 Banyoles (Girona)
Spanien
Fon: +34 972573262

Ukraine

SHOPPING CLUB LLC
Marshala Malinovskogo 2 street
49000, Dnepr
Ukraine
Fon: +380680222272; +380960222272;
SleepArt
Bunina Str. 23
65045 Odessa
Ukraine
Fon: +380 48 729 79 79
SleepArt Kiev
11 Lesi Ukrainki boulevard
01113 Kiev
Ukraine
Fon: +380 44 383 44 00
Design Home
Andreevskaya Str. 9
04070 Kiev
Ukraine
Fon: +38 050 276 00 47

United Kingdom

Bild des Benutzers Lexas
Lexa's Interiors Ltd
Bramleigh
Chelsfield Hill
Orpington
United Kingdom
Fon: 07595925512

USA

DownTown Company
55 Haul Road
Wayne, New Jersey 07470
USA
Fon: 973-305-8030
ANICHINI
6931 Woodstock Road
05059 Quechee, Vermont
USA
Fon: 800.553.5309

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plauener Seidenweberei
GmbH auf der Grundlage der gültigen Einheitsbedingungen der
deutschen Textilindustrie

Einleitung

Diese Bedingungen gelten für alle Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge und sonstigen vertraglichen Leistungen der Plauener Seidenweberei GmbH. Jeglichen Bedingungen und vertragsändernden Bestimmungen des Käufers werden widersprochen.
Sie werden gegenüber der Seidenweberei nur wirksam, wenn sie diesen Änderungen schriftlich zustimmt.

§ 1 Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.
  2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk. Die Versandkosten trägt der Käufer. Der Käufer kann den Frachtführer bestimmen 
  3. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager kann ein pauschalierter Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden.
  4. Verpackungskosten sowie Kosten für Spezialverpackungen werden vom Käufer getragen.
  5. Teilsendungen sind nach Absprache mit dem Käufer statthaft.
  6. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

§ 2 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Plauen.

§ 3 Vertragsinhalt

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche). Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nur nach schriftlicher Vereinbarung getätigt.
  2. Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluss befristet werden.

§ 4 Unterbrechung der Lieferung

  1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 6 Monate zuzüglich einer angemessenen Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann.
  2. Ist die Lieferung bzw. Annahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss dies jedoch mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich ankündigen.
  3. Wurde der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, dass nicht rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde und hat die Behinderung länger als 6 Monate gedauert, kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.
  4. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn die jeweilige Vertragspartei ihren Obliegenheiten gemäß Ziffer 1 – 3 genügt hat.

§ 5 Nachlieferungsfrist

  1. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdrücklich, dass die Ware für eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann jedoch ein fester Liefertermin ohne Nachfrist vereinbart werden. Bei Überschreiten dieses Liefertermins kann der Käufer den Ersatz besonderer Aufwendungen für die georderte Ware verlangen, höchstens jedoch in Höhe des Einkaufspreises der georderten Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann wegen der Mangelhaftigkeit der Aktionsware nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er dem Verkäufer eine 4- Wochenfrist setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle der Ziffer 1 Satz 2 anstelle des dort aufgeführten Rücktritts nur, wenn diese Fristsetzung des Käufers dem Verkäufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.

§ 6 Qualitätsvereinbarung

  1. Alle im Gewebe enthaltenen Fehler werden dokumentiert.
  2. Qualitätseinstufung: Folgende Regelung gilt für alle technischen Gewebe und Seidengewebe. Die Fehleranzahl bezieht sich auf eine Lauflänge von 100 Laufmeter. Das Gewebe entspricht 1.Wahl, wenn bis zu einer Gewebebreite von 170 cm bis einschließlich 10 Fehler enthalten sind. Bis zu 15 Fehlern dürfen bei einer Gewebebreite von 170 bis 320 cm enthalten sein. Für die daunendichten Seiden- und Seiden-Misch-Gewebe, sowie Die technischen Gewebe darf die Einteilung in 1.Wahl bis zu 15 Fehlern beinhalten. Bei einer Gewebebreite von 170 bis 300 cm wird das Gewebe ab 20 Fehlern als 2.Wahl klassifiziert. 10% (in Laufmetern) der Lieferung darf 2.Wahl beinhalten.
  3. Pflegehinweise: Die von der Plauener Seidenweberei konfektionierte Ware darf ausschließlich nach den Pflegehinweisen der Plauener Seidenweberei GmbH gereinigt werden. Ein Reklamationsanspruch entfällt bei Nichtbeachtung bzw. falscher Kennzeichnung der Ware durch den Kunden. Die Pflegehinweise finden Sie unter www.seide.de.
  4. Füllungen: Die von der Plauener Seidenweberei GmbH als faserdicht und daunendicht vertriebenen Waren erfüllen die entsprechenden Eigenschaften nur mit den von der Plauener Seidenweberei GmbH geprüften und empfohlenen Referenzfüllungen, die der Käufer bei der Plauener Seidenweberei GmbH bei Unkenntnis zu erfragen hat. Die Waren können inklusive der Referenzfüllungen bei der Plauener Seidenweberei GmbH erworben werden. Bei der Verwendung alternativer Füllmaterialien übernimmt die Plauener Seidenweberei GmbH keine Garantie für die Faserdichte bzw. Daunendichte der Produkte. Eine Prüfung alternativer Füllmaterialien im Zusammenhang mit den Geweben der Plauener Seidenweberei GmbH ist gegen Berechnung auf Anfrage möglich. Das Füllmaterial ist durch den Kunden zu stellen und kann nah dem Prüfdurchlauf auf Kosten des Käufers zurück gesandt werden. 

§ 7 Mängelrüge

  1. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
  2. Nach Zuschnitt, begonnener Verarbeitung oder sonstiger Veränderung der Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
  3. Technische und naturbedingte nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität gelten nicht als Fehler und können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass eine darüber hinaus gehende Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer getroffen wurde.
  4. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb angemessener Frist nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Nach Ablauf der in Ziffer 4 genannten Frist hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer schriftlich zu rügen. Der Käufer kann aufgrund des rechtzeitig gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Zahlung

  1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtfertigt ist, können die Vertragsbestimmungen Ausnahmen von dieser Regulierung festsetzen.
  2. Der Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) ist zahlbar netto Kasse bei Lieferung der Ware, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und -kosten verwendet.
  4. Maßgebend für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.

§ 9 Zahlung nach Fälligkeit

  1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Zusätzlich werden für jede Mahnung Gebühren in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Dem Käufer bleibt es gestattet, geringere Kosten des Verkäufers nachzuweisen.
  2. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

§ 10 Zahlungsweise

  1. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.
  2. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Spesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
  2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
  3. Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt der Verkäufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Käufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.
  4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt.
  5. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern.
  6. 6a. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab.
    6b. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.
    6c. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Käufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös anteilig zum Wert der Rechte des Verkäufers an der Ware an den Verkäufer weiter. Der Käufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offen zu legen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage überfällig ist oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
  7. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsve pflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Falle wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Käufer die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen.
  8. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. 
  9. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
  10. Nimmt der Verkäufer in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
  11. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. 
  12. Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. Dem Käufer ist es im Falle des Satzes 1 grundsätzlich gestattet, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten den Verkäufer darüber zu informieren.

§ 12 Gewährleistungsfrist / Haftungsauschluss

  1. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs und beträgt 12 Monate.
  2. Ausgeschlossen sind alle Schadenersatzansprüche und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (z. B. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn oder andere Folgeschäden). Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – außer in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt auch dann nicht, wenn durch eine schuldhafte Pflichtverletzung Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit verursacht hat.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (UNKaufrecht bzw. CISG) wird ausgeschlossen.

Stand 25.08.2015

Streitschlichtung

Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern über (z. B. Mietstreitigkeiten) zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

www.verbraucher-schlichter.de

Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.“

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